Seit über 20 Jahren ist Prof. Dr. Zeller als Rechtsanwalt zugelassen und ausschließlich auf die Bereiche Baurecht, Architektenrecht und Immobilienrecht spezialisiert.
2006 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Koblenz aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen der Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ verliehen.
Zu seinen Mandanten zählen insbesondere Städte, Gemeinden, Versicherungen, Banken, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Hersteller und Großhändler von Baumaterialien, Bauträger, Generalunternehmer, Investoren, Nachunternehmer, private Bauherren und Immobilieneigentümer.
Prof. Dr. Zeller vertritt und berät bundesweit ausschließlich "Bauprofis" (Bauträger, Generalunternehmer, Bauunternehmen, Länder und Kommunen, Handwerksbetriebe, Architekten, Ingenieure, Fachplaner) beispielsweise in nachfolgenden Bereichen des privaten Baurechts, Architekten-/Ingenieurrechts und Immobilienrechts:
Nach seinem Jurastudium hat Prof. Dr. Zeller auch ein weiteres Studium zum Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) mit dem Schwerpunkt Grundstücks- und Immobilienbewertung absolviert und dadurch seine bautechnischen und baubetrieblichen Kenntnisse nachhaltig vertieft. Während dieses Ingenieurstudiums hat sich Prof. Dr. Zeller insbesondere mit den Themen Baumängel, Bauschäden, Bauphysik und Baubetrieb auseinandergesetzt und nachhaltig beschäftigt.
RA Prof. Dr. Zeller ist außerdem vom TÜV Rheinland zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Im Rahmen dieser Fortbildung hat sich RA Prof. Dr. Zeller intensiv mit nachfolgenden Themen beschäftigt und seine Kenntnisse im Rahmen einer umfassenden Prüfung belegt:
- Baukonstruktion, Risse
- Baugrund / Bodenmechanik
- Baulicher Brandschutz
- Schäden an Stahlbetonkonstruktionen
- Abdichtung erdberührter Bauteile
- Schäden an Fassaden
- Schimmelpilzbefall in Innenräumen
- Holzwerkstoffe und Holzschädlinge
- Bauakustik / Schallschutz
- Schäden an Trockenbaukonstruktionen
- Flach- und Steildächer
- Estrichkonstruktionen / Oberböden
- Türen / Fenster
In vielen Fällen geht es in Bauprozessen nämlich nicht nur um baurechtliche und juristische, sondern vor allem auch um bautechnische und baubetriebliche Fragestellungen. Daher ist eine fundierte Kenntnis bautechnischer Details zu Baumängeln und Bauschäden sowie baubetrieblicher Kalkulationen zwingend notwendig und erforderlich, um einen Bauprozess erfolgreich und zutreffend führen zu können.
Prof. Dr. Zeller ist schließlich zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Seit über 20 Jahren ist Prof. Dr. Zeller auch als Dozent im Bau- und Architektenrecht für eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Auftraggebern tätig. Zu seinen Auftraggebern und Veranstaltern gehören dabei beispielsweise nachfolgende Institutionen:
2012 wurde Prof. Dr. Zeller vom Land Rheinland-Pfalz zum landesweit einzigen Professor für Bau- und Architektenrecht an die Hochschule Kaiserslautern (Fachbereich Bauen und Gestalten; Studiengang Bauingenieurwesen) berufen, an welcher er seither die Lehre in den Bereichen privates und öffentliches Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht sowie Vergaberecht übernommen hat.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Zeller ist zertifizierter Wirtschaftsmediator für Baustreitigkeiten und ausgebildeter Streitlöser der DGA-Bau (DGA-Bau-Zert®) sowie Streitschlichter der SO-Bau (ARGE Baurecht).
In Zeiten immer längerer Prozessdauern und zunehmend überlasteter Gerichte, ist der Bedarf an schneller, konstruktiver und fachlich spezialisierter außergerichtlicher Streitschlichtung und Streitbeilegung grösser denn je. Der wirtschaftliche Schaden über die Prozessdauer ist manchmal kaum bezifferter oder finanzierbar. Warum ein Prozessverfahren über Jahre hinweg vor einem ordentlichen Gericht austragen - möglicherweise vor einem nicht auf Bausachen spezialisierten Richter - wenn ein Mediator/Streitschlichter/Streitlöser mit jahrzehntelanger Erfahrung und Expertise im Baurecht vermittelnd oder als Schiedsrichter sogar entscheidend eingeschaltet werden könnte?
Seit über 20 Jahren ist Rechtsanwalt Nitschke als Anwalt zugelassen und ausschließlich auf die Bereiche Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Baurecht, Architektenrecht und Mietrecht spezialisiert.
2005 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Koblenz aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen der Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ und 2021 der Titel "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" verliehen.
Rechtsanwalt Nitschke befasst sich insbesondere mit sämtlichen Fragestellungen rund um das Bauträger- und Wohnungseigentumsrecht. Er berät Mandanten zu allen Aspekten des Bauträgerrechts; vom Abschluss der Verträge über die Abnahme des Objektes bis hin zur Durchführung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
In Wohnungseigentümergemeinschaften begleitet Rechtsanwalt Nitschke Sanierungsmaßnahmen, Instandhaltungen, Instandsetzungen, bauliche Maßnahmen etc. von der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung bis hin zum Abschluss der Baumaßnahme vor Ort.
RA Nitschke ist vom TÜV Rheinland zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Im Rahmen dieser Fortbildung hat sich RA Nitschke intensiv mit nachfolgenden Themen beschäftigt und seine Kenntnisse im Rahmen einer umfassenden Prüfung belegt:
- Baukonstruktion, Risse
- Baugrund / Bodenmechanik
- Baulicher Brandschutz
- Schäden an Stahlbetonkonstruktionen
- Abdichtung erdberührter Bauteile
- Schäden an Fassaden
- Schimmelpilzbefall in Innenräumen
- Holzwerkstoffe und Holzschädlinge
- Bauakustik / Schallschutz
- Schäden an Trockenbaukonstruktionen
- Flach- und Steildächer
- Estrichkonstruktionen / Oberböden
- Türen / Fenster
Seine mietrechtliche Kompetenz rundet sein Profil rund um die Immobilie ab.
Rechtsanwalt Nitschke ist zertifizierter Wirtschaftsmediator für Baustreitigkeiten und ausgebildeter Streitlöser der DGA-Bau (DGA-Bau-Zert®) sowie Streitschlichter der SO-Bau (ARGE Baurecht).
In Zeiten immer längerer Prozessdauern und zunehmend überlasteter Gerichte, ist der Bedarf an schneller, konstruktiver und fachlich spezialisierter außergerichtlicher Streitschlichtung und Streitbeilegung grösser denn je. Der wirtschaftliche Schaden über die Prozessdauer ist manchmal kaum bezifferter oder finanzierbar. Warum ein Prozessverfahren über Jahre hinweg vor einem ordentlichen Gericht austragen - möglicherweise vor einem nicht auf Bausachen spezialisierten Richter - wenn ein Mediator/Streitschlichter/Streitlöser mit jahrzehntelanger Erfahrung und Expertise im Baurecht vermittelnd eingeschaltet werden könnte?
Tel.: 0261 / 134 982 40
Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Siegismund ist ausschließlich spezialisiert auf Fragen des Vergaberechts. Als Syndikusanwalt leitet er seit 2001 die Rechtsabteilung und die Vergabestelle der zum Ressort des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gehörigen bundeseigenen BwConsulting GmbH (vormals Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (g.e.b.b.) mbH). Der Schwerpunkt seiner täglichen Arbeit liegt im Vergaberecht. Zuvor war Herr Dr. Siegismund als Mitarbeiter der EADS Dornier GmbH (heute Airbus Defence & Space) juristisch wie kaufmännisch verantwortlich tätig für ein Konsortium verschiedener Rüstungsfirmen des zivilmilitärisch betriebenen Gefechtsübungszentrums des Heeres (GÜZ). Herr Dr. Siegismund ist außerhalb der unternehmensinternen Organisation der Kanzlei RA Prof. Dr. Jörg Zeller tätig und wird zu bestimmten speziellen vergaberechtlichen Aufgaben hinzugezogen.
Dr. Siegismund ist überdies ehrenamtlicher Beisitzer bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt in Bonn.
Herr Dr. Siegismund ist Autor im "Praxiskommentar Vergaberecht" Dieckert/Osseforth/Steck sowie Referent zu vergaberechtlichen Themen für diverse Seminaranbieter.
Mitgliedschaften:
· DVNW Deutsches Vergabenetzwerk
· Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte
· Bundesverband Public Private Partnership (BPPP)
· Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ)
· Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e.V. (DWT)
Tel.: 0261 / 134 982 40
Tel.: 0261 / 134 982 40
Tel.: 0261 / 134 982 40
Herr Dipl.-Ing. Oliver Kunz hat Bauingenieurwesen an der TU in Kaiserslautern mit dem Schwerpunkt Hochbau studiert.
Mehr als 15 Jahre Erfahrung in der internationalen Baubranche und Tätigkeiten bei namhaften Herstellern der Bauzulieferindustrie im Bereich Dach, Fassade, Fenster & Türen haben ihn zum Experten für Fragestellungen im Bereich der Gebäudehülle gemacht. Als Fachberater für namhafte deutsche und internationale Planer / Architekten war er an der Entstehung weltweiter Bauprojekte beteiligt.
Durch seine zusätzliche Qualifikation zum Gebäude-energieberater (HWK) kennt er die wesentlichen bauphysikalischen und energetischen Fragestellungen, die sich bei der Sanierung von Altbauten oder bei der Erstellung und Ausführung moderner Bauweisen im Neubaubereich ergeben.
Herr Dipl.-Ing. Oliver Kunz unterstützt Sie als technischer Berater in Kooperation mit unserer Kanzlei beispielsweise bereits bei der Erstellung von Mängellisten. Gemeinsam mit ihm besichtigen Sie vor Ort die vorhandenen Mängel und erarbeiten gemeinsam eine Aufstellung der nachbesserungspflichtigen Mängel.
Im Rahmen von gerichtlichen Ortsterminen (beispielsweise im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens oder Prozessverfahrens) begleitet er im Bedarfsfalle unsere Rechtsanwälte, um sicherzustellen, dass der gerichtlich bestellte Sachverständige auch zutreffende Tatsachen ermittelt und ausschließlich zutreffende fachliche Schlüsse hieraus zieht.
Sobald die gerichtlichen Sachverständigengutachten vorliegen, überprüft er - in Zusammenarbeit mit dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt - für Sie die Feststellungen des Sachverständigen in bautechnischer und baubetrieblicher Hinsicht, um im Bedarfsfalle fundierte Einwendungen gegen das Gutachten erheben und gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten erforderlichenfalls eine Neubegutachtung erreichen zu können.
Schließlich unterstützt er Sie – gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten - im Rahmen gerichtlicher Anhörungen von Sachverständigen, um sicherzustellen, dass dem gerichtlich bestellten Sachverständigen unmittelbar die zielführenden und bautechnisch fundierten Fragen gestellt werden und jederzeit sofort auf die Aussagen des Sachverständigen - auch in bautechnischer Hinsicht – reagieren zu können.
Herr Kunz ist nicht Mitglied der Sozietät, sondern arbeitet in Kooperation eng mit unserer Kanzlei als technischer Berater zusammen.
Tel.: 0261 / 134 982 40
Telefon: 0261 / 134 982 43
Telefon: 0261 / 134 982 44