Bauleitverfahren: Kein Konkurrenzschutz!

OVG Niedersachsen: Beschluss vom 11.09.2019 - 1 MN 94/19

Leitsätze:

 

1.

Das Interesse, ein Gewerbe frei von der Konkurrenz anderer ausüben zu können, ist in aller Regel kein abwägungserheblicher Belang (Anschluss an BVerwG, IBR 1990, 290, und IBR 1997, 342).

 

2.

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrolleilantrag gegen einen Bebauungsplan entfällt, wenn bereits bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen erteilt worden sind, die die Planfestsetzungen im Wesentlichen ausnutzen (Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 04.10.2004 - 1 MN 225/04 -, IBRRS 2004, 2907, und vom 05.06.2008 - 1 MN 328/08 -).

 

 

 

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