Verlängerung der Gewährleistungsfrist gilt nicht gegenüber dem Bürgen!

OLG Bamberg: Urteil vom 26.06.2018 - 5 U 99/15

Leitsatz:

 

Die Verpflichtung des Bürgen kann durch ein Rechtsgeschäft, das der Hauptschuldner nach der Übernahme der Bürgschaft vornimmt, nicht erweitert werden.

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