Mängel einer Kostenermittlung/Kostenschätzung: Verjährung in 2 Jahren !!

OLG Frankfurt: Urteil vom 08.05.2018 - 5 U 49/17

 Leitsätze:

 

1.

Ein Schadstoffgutachten, das der Vorbereitung einer Grundstückssanierung dient, ist als Planungsleistung anzusehen. Gleiches gilt für eine auf der Grundlage eines Schadstoffgutachtens abgegebene Kostenermittlung/Kostenschätzung.

 

2.

Ansprüche wegen Mängeln einer Kostenermittlung/Kostenschätzung für die Vollsanierung eines Grundstücks verjähren in zwei Jahren. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück bebaut ist.

 

 

 

 

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