Überplanung eines Bebauungsplanes: Förmliche Aufhebung des "alten" Bereichs nicht erforderlich!

VGH Hessen: Urteil vom 08.05.2018 - 4 C 1041/16

 Leitsatz:

 

Bei teilweiser Überplanung eines Bebauungsplans ist keine förmliche Aufhebung des überplanten Geltungsbereichs erforderlich.

 

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