Wann ist ein selbständiges Beweisverfahren beendet?

OLG Stuttgart: Beschluss vom 04.05.2018 - 10 W 6/18

 

Leitsatz:

 

Ein selbständiges Beweisverfahren ist entweder beendet, wenn die Beweissicherung sachlich erledigt ist oder aber auch dann, wenn die Zuständigkeit für die Beweiserhebung nach Einleitung eines Rechtsstreits in der Hauptsache zwischen den Beteiligten des selbständigen Beweisverfahrens auf das Prozessgericht durch Beiziehung der Akten des selbständigen Beweisverfahrens zu Beweiszwecken durch das Prozessgericht übergeht.

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