Kein Anspruch auf Erstattung von Vorhaltekosten bei verzögertem Zuschlag!

BGH: Urteil vom 26.04.2018 - VII ZR 81/17

 

Leitsatz:

 

Ein Anspruch auf Ersatz von nach Vertragspreisen einschließlich eines Prozentsatzes für Allgemeine Geschäftskosten kalkulierten Vorhaltekosten wegen verzögerter Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren steht dem Auftragnehmer nicht aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 642 BGB zu.

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