Fehlende Qualitätsnachweise, Revisionspläne und Dokumentationen sind Mangel!

KG, Urteil vom 01.03.2018 - 27 U 40/17

 Leitsätze:

 

 

Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn Qualitätsnachweise, Revisionspläne und Dokumentationen vertraglich geschuldet sind. Solche Ansprüche verjähren auch nach § 634a BGB.

 

KG, Urteil vom 01.03.2018 - 27 U 40/17 

 

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