KG, Urteil vom 01.03.2018 - 27 U 40/17
Leitsätze:
Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn Qualitätsnachweise, Revisionspläne und Dokumentationen vertraglich geschuldet sind. Solche Ansprüche verjähren auch nach § 634a BGB.
KG, Urteil vom 01.03.2018 - 27 U 40/17
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