Inbetriebnahme des Objekts nicht zwingend Abnahme der Arbeiten!

OLG Celle: Urteil vom 10.08.2017 - 6 U 54/16 (nicht rechtskräftig)

 Leitsatz:

 

In der Fortführung des Baus und der Inbetriebnahme des Objekts liegt keine Abnahme der Arbeiten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, wenn dieser durch sein Verhalten das Werk des Auftragnehmers nicht stillschweigend als im Wesentlichen vertragsgerechte Leistung billigt.

 

OLG Celle, Urteil vom 10.08.2017 - 6 U 54/16 (nicht rechtskräftig)

 

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