Bauherr muss Architekten auf erkennbare Fehlvorstellungen hinweisen!

OLG Celle: Urteil vom 20.07.2017 - 16 U 124/16 (nicht rechtskräftig)

Leitsatz:

 

Wer einen Architekten aus Beratungsverschulden in Anspruch nehmen will, muss ihn auf sämtliche relevanten bekannten Umstände sowie auf erkennbare Fehlvorstellungen hinweisen.

 

OLG Celle, Urteil vom 20.07.2017 - 16 U 124/16 (nicht rechtskräftig)

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