Kein Beseitigunganspruch des Nachbarn: Behörde kann trotzdem gegen Schwarzbau vorgehen!

OVG Berlin-Brandenburg: Beschluss vom 26.06.2017 - 10 N 27.14

Leitsätze:

 

 

Zum intendierten Ermessen der Bauaufsichtsbehörde bei der Frage, ob sie mit einer öffentlich-rechtlichen Beseitigungsanordnung in einer Fallkonstellation einschreitet, in der eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch eine bauliche Anlage vorliegt, der Dritte aber keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Beseitigung des Überbaus hat.

 

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