Auftragnehmer sagt ab: Keine Nachfrist durch Auftraggeber erforderlich!

AG Köln: Urteil vom 12.04.2017 - 119 C 17/16

Leitsatz:

 

 

 

Sagt der Auftragnehmer seine Leistung sowohl telefonisch über seinen Bauleiter als auch per E-Mail ab, gibt er unmissverständlich zu verstehen, nicht zur Leistung bereit zu sein. In einem solchen Fall muss der Auftraggeber keine Nachfrist setzen.

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