Auftragnehmer darf nicht verbautes Baumaterial nicht mitnehmen!

LG Frankfurt/Main: Beschluss vom 23.03.2017 - 3-06 O 32/17

Leitsatz:

 

 

1. 

Dem Auftragnehmer liegt eine verbotene Eigenmacht zur Last, wenn er die im Besitz des Auftraggebers befindlichen Baumaterialien gegen dessen Willen von der Baustelle entfernt.

 

2. 

Ein besonderer Verfügungsgrund ist im Falle der verbotenen Eigenmacht nicht erforderlich.

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