Mehrere Mangelursachen möglich: Unternehmer muss keinen Schadensersatz zahlen!

BGH: Beschluss vom 18.01.2017 - VII ZR 76/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Leitsatz:

 

Verlangt der Besteller wegen eines Mangels an einer Rohrmelkanlage Schadensersatz und kommen für das Mangelsymptom (hier: erhöhter Keimgehalt in der Milch) verschiedene Ursachen in Betracht, muss der Besteller darlegen und beweisen, dass der Mangel auf eine Pflichtverletzung des Unternehmers und nicht auf eine fehlerhafte Bedienung oder Beaufsichtigung der Anlage zurückzuführen ist.


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