Keine Abnahme durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft!

OLG München, Urteil vom 06.12.2016 - 28 U 2388/16

Leitsatz:

 

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist keine originäre Angelegenheit der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern des einzelnen Erwerbers. Der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt daher die Beschlusskompetenz, einen Mehrheitsbeschluss zur Erklärung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu fassen.