90 % Gewinn - überhöht und sittenwidrig!

OLG Celle, Urteil vom 30.07.2015 - 5 U 24/15                                                                 BGH, Beschluss vom 01.06.2016 - VII ZR 185/14 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Leitsatz:

 

Knapp 90% Gewinn einkalkuliert: Einheitspreis spekulativ überhöht und sittenwidrig!

Der Einheitspreis einer Eventualposition für "Baustelleneinrichtung, Verlängerung" über 13.230 Euro ist sittenwidrig überhöht, wenn er einen Wagnis- und Gewinnanteil i.H.v. 11.750 Euro enthält.