Keine Verpflichtung Bauschutt auf Bombe zu überprüfen!

OLG Köln: Urteil vom 22.12.2015 - 25 U 16/15

Leitsätze:

 

1.

Wird auf einem Recyclinghof für Bauschutt mit einem Bagger ein Betonteil aufgenommen und kommt es dabei zu der Explosion einer Bombe aus dem 2. Weltkrieg, ist diese nicht risikospezifisch für das Grundstück.


 

2.

Der Betreiber eines Recyclinghofs für Bauschutt ist nicht dazu verpflichtet, den Bauschutt auf Sprengkörper oder sonstige explosionsverdächtige Gegenstände zu überprüfen.


 

OLG Köln, Urteil vom 22.12.2015 - 25 U 16/15