Konkludente Abnahme auch des Gemeinschaftseigentums bei Einzug und Zahlung durch die Wohnungskäufer!

OLG Bamberg: Urteil vom 09.12.2015 - 8 U 23/15

 

Leitsatz:

 

Ziehen die Erwerber in ihre Eigentumswohnungen ein und bezahlen sie den Kaufpreis vollständig, ohne auf die in den Erwerberverträgen vereinbarte förmliche Abnahme zu bestehen, wird die Leistung des Bauträgers insgesamt - also einschließlich der Teile der Leistung, die in das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungseigentümer übergehen sollen - konkludent abgenommen.


 

OLG Bamberg, Urteil vom 09.12.2015 - 8 U 23/15

vorhergehend:

LG Schweinfurt, 23.01.2015 - 22 O 135/13