OLG Bamberg: Urteil vom 09.12.2015 - 8 U 23/15
Leitsatz:
Ziehen die Erwerber in ihre Eigentumswohnungen ein und bezahlen sie den Kaufpreis vollständig, ohne auf die in den Erwerberverträgen vereinbarte förmliche Abnahme zu bestehen, wird die Leistung des Bauträgers insgesamt - also einschließlich der Teile der Leistung, die in das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungseigentümer übergehen sollen - konkludent abgenommen.
OLG Bamberg, Urteil vom 09.12.2015 - 8 U 23/15
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