Arglistiges Verschweigen beim Immobilienkauf!

OLG München: Beschluss vom 28.10.2015 - 20 U 4044/14

Leitsätze:

 

1.

Wird die Frage nach dem Vorhandensein einer Drainage wahrheitswidrig bejaht, so liegt eine arglistige Täuschung vor.


 

2.

Der Verkäufer muss auch ungefragt sagen, dass rostige Stahlträger nur überstrichen sind, da starker Rostbefalls an tragenden Teilen das Entstehen bestimmter Mängel, nämlich Einbußen in der Tragfähigkeit der Decke, zur Folge haben kann.


 

OLG München, Beschluss vom 28.10.2015 - 20 U 4044/14