Nachträglicher Wegfall der bauaufsichtlichen Zulassung: Keine Hinweispflicht des Auftragnehmers!

LG Aurich: Urteil vom 08.01.2015 - 2 O 157/10

 Leitsatz:

 

Ein Balkonbauer ist nicht verpflichtet, auf den nachträglichen Wegfall der bauaufsichtlichen Zulassung hinzuweisen, wenn er sich mit dem Besteller auf das nachträgliche Bohren eines dritten Loches in der Balkonplatte verständigt, um einen Abfluss von Regenwasser gewährleisten zu können.


 

LG Aurich, Urteil vom 08.01.2015 - 2 O 157/10