BGH: 05.11.2015 - VII ZR 53/15 (NZB zurückgewiesen)
Leitsatz:
Der Umstand, dass das Bauvorhaben mehrfach ins Stocken gerät, weil wechselnde Bauleiter des Auftragnehmers und mehrere Nachunternehmer ihre Arbeit trotz mehrerer Aufforderungen des Auftraggebers eingestellt haben, ist geeignet, die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers massiv in Frage zu stellen und das Vertrauen des Auftraggebers in eine zielstrebige Fortführung des Bauvorhabens nachhaltig zu erschüttern.
OLG München, Urteil vom 11.02.2015 - 27 U 3407/14 Bau
BGH, 05.11.2015 - VII ZR 53/15 (NZB zurückgewiesen)