BGH: Versäumnisurteil vom 17.09.2015 - IX ZR 280/14
Leitsatz:
Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden.
BGH, Versäumnisurteil vom 17.09.2015 - IX ZR 280/14
LG Hamburg, 12.11.2014 - 332 S 11/14