Projektsteuerer: HOAI nicht anwendbar! Honorar frei vereinbar! Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind 110,- Euro/Stunde üblich und angemessen!

BGH: 21.05.2015 - VII ZR 13/15 (NZB zurückgenommen)

Leitsätze:

 

1.

Auf die Tätigkeiten eines Projektsteuerers ist das (zwingende) Preisrecht der HOAI nicht anzuwenden. Die Vergütung des Projektsteuerers können die Vertragsparteien frei vereinbaren.


 

2.

Haben die Parteien eines Projektsteuerungsvertrags keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen, steht dem Projektsteuerer die übliche Vergütung zu. Dabei ist die Abrechnung nach Aufwand, insbesondere nach Stundensätzen, gängige Praxis.


 

3.

Für Projektsteuerungsleistungen ist ein Stundensatz von 110,00 Euro üblich und angemessen.


 

OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2014 - 8 U 93/14

BGH, 21.05.2015 - VII ZR 13/15 (NZB zurückgenommen)