Mangel der Werkleistung: Stichproben ausreichend!

BGH: 10.09.2015 - VII ZR 103/15 (NZB verworfen)

 Leitsatz:

 

Steht aufgrund von Stichproben fest, dass die Leistung (hier: Errichtung von Betonfundamenten im Außenbereich und Herstellung eines Unterkriechschutzes) nicht den maßgeblichen DIN-Normen bzw. den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, ist sie insgesamt mangelhaft. Einer umfassenden Messung durch Freilegung der Fundamente und Ausgraben des gesamten Unterkriechschutzes zur Feststellung der Mangelhaftigkeit bedarf es nicht.


 

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.04.2015 - 19 U 178/14

BGH, 10.09.2015 - VII ZR 103/15 (NZB verworfen)