OLG Dresden: Urteil vom 06.10.2015 - 9 U 272/15 (nicht rechtskräftig)
Leitsätze:
1.
Kann sich der Auftragnehmer darauf verlassen, dass der fachkundig beratene Auftraggeber selbst oder durch Dritte geprüft hat und dessen Anordnungen Ergebnis dieser Prüfung sind, entfällt die Prüfungs- und Mitteilungspflicht.
2.
Ob Bedenken hätten entwickelt werden müssen, richtet sich nach dem Sachver- und Erkenntnisstand des Prüfpflichtigen; fachkundige(re) Dritte muss er nicht hinzuziehen.
OLG Dresden, Urteil vom 06.10.2015 - 9 U 272/15 (nicht rechtskräftig)