Abgeltungsvereinbarung: Vorsicht! Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche!

BGH: 13.08.2015 - VII ZR 215/13 (NZB zurückgewiesen)

Leitsatz:

 

Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass "die Mängelbeseitigung an den Objekten nunmehr eigenständig vom Auftraggeber durchgeführt wird und der Auftragnehmer im Gegenzug keinerlei finanzielle Forderungen gegenüber dem Auftraggeber mehr hat," ist der Auftraggeber mit sämtlichen Mängelansprüchen ausgeschlossen.


 

OLG Jena, Urteil vom 24.07.2013 - 7 U 142/13

BGH, 13.08.2015 - VII ZR 215/13 (NZB zurückgewiesen)