Falsches Bodengutachten: Haftung des Gutachters für Mehrkosten der Gründung nur bei Garantie für Richtigkeit der Begutachtung!

BGH: 13.08.2015 - VII ZR 178/14 (NZB zurückgewiesen)

Leitsätze: 


Erstellt ein Bodengutachter ein unrichtiges Baugrundgutachten und erwirbt der Auftraggeber auf dieser Grundlage das Baugrundstück, steht ihm ein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten für die Gründung nur dann zu, wenn der Bodengutachter eine Garantie für die Richtigkeit der Begutachtung übernommen hat.


 

OLG Köln, Urteil vom 16.07.2014 - 11 U 44/13

BGH, 13.08.2015 - VII ZR 178/14 (NZB zurückgewiesen)