Architekt/Ingenieur: Verspäteter schriftlicher Vertrag - Nur Mindestsatz geschuldet!

BGH: 30.07.2015 - VII ZR 244/14 (NZB zurückgewiesen)

Leitsätze: 

 

Ein Architektenvertrag kann bereits vor seiner Unterzeichnung durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. In einem solchen Fall gelten die jeweiligen Mindestsätze der HOAI als vereinbart, weil bei Auftragserteilung nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.


 

OLG Celle, Urteil vom 24.09.2014 - 14 U 114/13

BGH, 30.07.2015 - VII ZR 244/14 (NZB zurückgewiesen)