Makler- und Bauträgerverordnung auch anwendbar bei unterschiedlichen Vertragspartnern von Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag!

OLG München: Urteil vom 17.03.2015 - 9 U 1662/11 Bau (NZB zurückgenommen)

Leitsätze:

 

1.

Schließt der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer zunächst einen (Bau-)Werkvertrag über die schlüsselfertige Errichtung einer Doppelhaushälfte und erwirbt er wenige Tage später das dazugehörige Baugrundstück von einer Projektgesellschaft, die "im Lager" des Auftraggebers steht, sind beide Verträge als Einheit zu qualifizieren.


 

2.

Für die Anwendbarkeit der MaBV kommt es nicht darauf an, dass das Baugrundstück durch den Auftragnehmer selbst übertragen werden muss. 


 

3. Findet die MaBV Anwendung und ist der vereinbarte Zahlungsplan wegen Verstoßes gegen § 3 Abs. 2 MaBV nichtig, kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen (nur) nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB verlangen.


 

OLG München, Urteil vom 17.03.2015 - 9 U 1662/11 Bau (NZB zurückgenommen)