LG Wuppertal: Urteil vom 26.02.2015 - 5 O 196/14
Leitsätze:
1.
Wird eine Wohnung in einem umfassend sanierten Altbau nicht vom Bauträger, sondern von einem Zwischenhändler erworben, findet Kaufrecht Anwendung.
2.
Gilt wegen der umfassenden Sanierung das Kaufobjekt als "neu", ist ein formularmäßiger Gewährleistungsausschluss ohne explizite notarielle Belehrung über die weit reichenden Folgen unwirksam.
LG Wuppertal, Urteil vom 26.02.2015 - 5 O 196/14