Sicherheitseinbehalt: Auf Verlangen Einzahlung auf Sperrkonto erforderlich!

LG Duisburg: Urteil vom 19.08.2015 - 26 O 2/15 (nicht rechtskräftig)

Leitsätze:

 

1.

Auch wenn die Parteien eines VOB-Bauvertrags vereinbaren, dass der Auftraggeber einen 5%-igen Gewährleistungseinbehalt vornehmen darf, den der Auftragnehmer gegen eine Bürgschaft ablösen kann, muss der Auftraggeber den Einbehalt auf ein Sperrkonto einzahlen, wenn der Auftragnehmer dies verlangt.


 

2. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto nicht (fristgerecht) nach, kann der Auftragnehmer die sofortige Auszahlung des einbehaltenen Betrags verlangen.


 

LG Duisburg, Urteil vom 19.08.2015 - 26 O 2/15 (nicht rechtskräftig)