"Wagnis" ist keine "ersparte Aufwendung" beim gekündigten Bauvertrag!

OLG Düsseldorf: Urteil vom 23.07.2015 - 5 U 53/14 (nicht rechtskräftig)

Leitsätze:

 

1.

Wird ein Bauvertrag vom Auftraggeber "frei" gekündigt und verlangt der Auftragnehmer Vergütung für nicht erbrachte Leistungen, muss er sich den einkalkulierten Risikozuschlag (Wagnis) nicht als erspart anrechnen lassen (Abweichung von BGH, IBR 1998, 50).


 

2.

Der Auftragnehmer ist nicht an seine einmal gestellte Schlussrechnung gebunden. Nur im VOB-Vertrag darf der Auftraggeber nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung darauf vertrauen, vor durchsetzbaren Nachforderungen des Auftragnehmers sicher zu sein.


 

OLG Düsseldorf: Urteil vom 23.07.2015 - 5 U 53/14 (nicht rechtskräftig)