Auftragnehmer darf sich auf die Vorgaben des Fachplaners verlassen! Fachplaner haftet bei falschen Höhenangaben alleine!

BGH: Beschluss vom 07.05.2015 - VII ZR 154/13 (NZB zurückgewiesen)

Leitsätze:

 

1.

Der mit der Ausführung von Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Kältetechnikleistungen beauftragte Auftragnehmer muss nicht erkennen, dass die genehmigte Gesamthöhe des Gebäudes durch die Lüftungsanlage überschritten ist, selbst wenn die ihm überlassenen Pläne konkrete Angaben zur Gesamthöhe enthalten. Insoweit kann sich der Auftragnehmer auf die Vorgaben des Fachplaners verlassen.

 

2.

Ist ein Baumangel (hier: falsche Höhenlage der Lüftungsrohre) auf die Vorgaben des Fachplaners zurückzuführen, kommt eine gesamtschuldnerische Haftung des Auftragnehmers mit den "Planern" für die Beseitigung des Gesamtmangels "falsche Höhenlage Rohre" nicht in Betracht.

 

3.

Die Entwicklung eines Alternativkonzepts zur Herstellung eines genehmigungsfähigen bau- und nachbarrechtlich zulässigen Zustands fällt in den Pflichtenkreis des Auftraggebers.

 

OLG Köln, Urteil vom 17.05.2013 - 19 U 194/11

BGH, 07.05.2015 - VII ZR 154/13 (NZB zurückgewiesen)