Ausblühungen und Verfärbungen einer Außentreppe: Kein Mangel!

BGH: Beschluss vom 26.03.2015 - VII ZR 68/14 (NZB zurückgewiesen)

Leitsätze:

 

1.

Ausblühungen und Verfärbungen der Stufen einer Außentreppe können unter Umständen nicht als Mangel gewertet werden, wenn sie sich bei der Verwendung des vertraglich vereinbarten Natursteins nicht verhindern lassen.


 

2.

Wird - aus welchem Grund auch immer - eine einfachere oder preisgünstigere Bauweise vereinbart, die gewisse nicht vermeidbare Risiken in sich birgt, kann sich daraus auch unter dem Gesichtspunkten der eingesparten Kosten beim Werklohn kein Minderungsanspruch ergeben.


 

Vorhergehend: KG, Urteil vom 11.03.2014 - 7 U 40/13